Mein Frei gehört mir!

Die knappe Personaldecke im Pflegebereich führt immer wieder zu Engpässen. Der übliche Ausweg sind Schichtwechsel und Holen aus dem Frei. Wie kann ich mich wehren? Welche Pflichten hat das Personal wirklich?

Die Arbeitszeit ist im Dienstplan festgelegt. Der Schichtplan ist verbindlich, wenn er unterschrieben ist oder Ihnen ausgehändigt wird. Änderungen brauchen Ihre Zustimmung. Einseitige Änderungen sind nicht rechtens. Außerdem muss der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) beachten. Der Arbeitgeber ist nur während der geplanten Arbeitszeit weisungsberechtigt. In Ihrer Freizeit bestimmen Sie allein, was Sie tun wollen oder nicht.Trotzdem erhalten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig Anrufe, in denen sie aufgefordert werden, trotz Freizeit in den Dienst zu kommen.


Frei von Pflichten

  • Du musst nicht im Frei erreichbar sein.

  • Du musst nicht in Deiner Freizeit mit Vorgesetzten Dienstgespräche führen.

  • Du musst nicht in Deiner Freizeit dienst- oder fahrtüchtig sein.


Frei zu handeln

  • Du darfst Dienste, die nicht im Dienstplan stehen, verweigern.

  • Du darfst sagen, dass es eine Dienstverpflichtung nicht gibt.

  • Du darfst  den Hörer einfach auflegen.

Notfall oder nicht? Blinker

Sobald es eng wird argumentieren Vorgesetzte und Arbeitgeber mit dem Notfall. Das ist nicht richtig. Richtig ist: Der Arbeitgeber will Personal sparen. Er hat so viel eingespart, dass ein Ausfall unweigerlich ins Chaos führt.

Was tun bei Krankheitsausfällen?

Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Wege offen:

  • Es wird so viel Personal eingestellt, dass auch bei Krankheitsausfällen oder in der Urlaubszeit die Arbeit gesichert ist.

  • Es wird ein ausreichend großer Springerpool eingerichtet.

  • Der Arbeitgeber schließt eine Betriebsvereinbarung ab: Kolleginnen und Kollegen erklären sich für einen bestimmten Zeitraum bereit, sich aus dem Frei holen zu lassen. Oder ihren Dienstplan in diesem Zeitraum ändern zu lassen. Wenn sie zum Dienst müssen, bekommen sie die Stunden zu Beispiel mit zusätzlichen 35 Prozent angerechnet.

Alles unbezahlbar?

Nichts im Leben ist umsonst. Auf dem Rücken der Beschäftigten zu sparen, ist unverantwortlich. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und Arbeit darf nicht krank machen. Für die Personalbesetzung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die sogenannten Notfälle sind hausgemacht. Durch die knappe Besetzung.



Durchsetzung

Solange wir uns ohne Widerstand die Freizeit oder gar unsere Gesundheit kaputt machen lassen, ändert sich nichts. Keine Leitung hat das Recht, den geltenden Schichtplan zu ändern. Wir haben ein Recht auf geregelte Freizeit. Der Arbeitgeber wird erst etwas ändern, wenn alle Kolleginnen und Kollegen auf ihrem guten Recht bestehen.

Text bearbeitet von Burkhard Henze

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