Mein Frei gehört mir!Die knappe Personaldecke im Pflegebereich führt immer wieder zu Engpässen. Der übliche Ausweg sind Schichtwechsel und Holen aus dem Frei. Wie kann ich mich wehren? Welche Pflichten hat das Personal wirklich?Die Arbeitszeit ist im Dienstplan festgelegt. Der Schichtplan ist verbindlich, wenn er unterschrieben ist oder Ihnen ausgehändigt wird. Änderungen brauchen Ihre Zustimmung. Einseitige Änderungen sind nicht rechtens. Außerdem muss der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) beachten. Der Arbeitgeber ist nur während der geplanten Arbeitszeit weisungsberechtigt. In Ihrer Freizeit bestimmen Sie allein, was Sie tun wollen oder nicht.Trotzdem erhalten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig Anrufe, in denen sie aufgefordert werden, trotz Freizeit in den Dienst zu kommen.
Frei von Pflichten
Frei zu handeln
Sobald es eng wird argumentieren Vorgesetzte und Arbeitgeber mit dem Notfall. Das ist nicht richtig. Richtig ist: Der Arbeitgeber will Personal sparen. Er hat so viel eingespart, dass ein Ausfall unweigerlich ins Chaos führt. Was tun bei Krankheitsausfällen? Dem Arbeitgeber stehen verschiedene Wege offen:
Alles unbezahlbar? Nichts im Leben ist umsonst. Auf dem Rücken der Beschäftigten zu sparen, ist unverantwortlich. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht und Arbeit darf nicht krank machen. Für die Personalbesetzung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Die sogenannten Notfälle sind hausgemacht. Durch die knappe Besetzung.
Durchsetzung Solange wir uns ohne Widerstand die Freizeit oder gar unsere Gesundheit kaputt machen lassen, ändert sich nichts. Keine Leitung hat das Recht, den geltenden Schichtplan zu ändern. Wir haben ein Recht auf geregelte Freizeit. Der Arbeitgeber wird erst etwas ändern, wenn alle Kolleginnen und Kollegen auf ihrem guten Recht bestehen. Text bearbeitet von Burkhard Henze Social Bookmark Seite bookmarken:(wie funktioniert's)
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